Was ist eine Patientenverfügung und wofür ist sie da?
Mit einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. So kann sichergestellt werden, dass jederzeit dem Willen des Patienten entsprochen wird.
Doch welche Voraussetzungen gibt es für eine Patientenverfügung? Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine solche Verfügung verfassen, die er oder sie jederzeit formlos widerrufen kann. Hierbei ist es sinnvoll, sich von einem fachkundigen Arzt oder Ärztin beraten zu lassen. Nach einer Festlegung der Maßnahmen in einer Patientenverfügung sind die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte in den entsprechenden Situationen daran gebunden.
Wenn keine Patientenverfügung verfasst wurde oder die Regelungen in einer Patientenverfügung zu ungenau oder zu allgemein verfasst sind, entscheidet die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit einem Arzt oder Ärztin auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung.
Können sich Vertreter und behandelnder Arzt nicht einigen, ob die beabsichtige Entscheidung auch wirklich dem Willen des Patienten entspricht, muss der oder die Vertreterin die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragrafen §1901a des Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen und somit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Eine kostenlose Vorlage zum herunterladen finden Sie hier.
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