Was die Pflegereform für die Pflegebedürftigen bedeutet
Die Bundesregierung will Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten – aber reicht
das?
Frau Grunewald steht auf der Terrasse ihres Hauses in der Nähe von Mainz und hängt die Wäsche
zum Trocknen auf. Die Zeit drängt. Ihr Mann Hans hat Alzheimer und ist seit acht Jahren
pflegebedürftig – und das mit gerade mal 64 Jahren. Zähneputzen, rasieren, Toilettengänge, ins Bett
legen, essen. All das kann der frühere Bauleiter nicht mehr alleine. In Ruhe um den Haushalt, den
Garten und ständigen Papierkram kümmern, kann sich Frau Grunewald nur, wenn jemand anderes
auf ihren Mann aufpasst. Sie musste Ihre Arbeit als Sekretärin aufgeben. Was das für Ihre Rente
bedeutet, daran mag sie gar nicht denken. Es gibt Tage, da fragt sich Frau Grunewald, wie sie das
alles noch wuppen soll. Und vor allem noch wie lange.
Alles, was Frau Grunewald für Ihren Mann tut, macht sie gerne. Das funktioniert aber auch nur,
weil sie gute Freunde und eine tolle Familie hat. Von der Politik hingegen fühlte sie sich oft
alleingelassen. Daran ändert auch die Pflegereform nichts. Gut an der Pflegereform findet Frau
Grunewald, dass Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zu einem Budget
zusammengelegt werden, das Pflegende flexibel nutzen können. Da ihr Mann den höchsten
Pflegegrad 5 hat, bekommt sie von Juli 2025 an 3539 Euro aus diesem Topf. Mit diesem Geld kann
sie stunden- oder tageweise Betreuer engagieren.
Wer möchte nicht am liebsten in den eigenen vier Wänden bleiben, auch wenn das Alter oder eine
Erkrankung im Weg zu stehen scheinen.
Benötigen Sie Hilfe? Wir beraten Sie gerne und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Mehr Infos zu der anstehenden Pflegereform finden Sie hier.